WILLKOMMEN BEIM BETREUUNGSDIENST MICHAEL BLUM
Der Betreuungsdienst Michael Blum unterstützt Menschen im Alltag, damit sie möglichst lange selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben können. Unsere Alltagshilfe und Alltagsbetreuung ab Pflegegrad 1 richtet sich an Senioren und pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Haushalt, bei Einkäufen, bei Terminen oder im täglichen Leben benötigen- schnell, zuverlässig und über die Pflegekasse abrechenbar.
Mit unserem flexiblen und engagierten Team an Ihrer Seite sind wir Ihre erste Anlaufstelle für qualitativ hochwertige Unterstützung im Alltag. Wir helfen dort, wo Hilfe gebraucht wird – zuverlässig, freundlich und mit festen Ansprechpartnern.
Unser Versprechen!
Wir legen großen Wert auf Verlässlichkeit und feste Termine.
✔ Erstgespräch innerhalb von 24 Stunden
✔ Hilfe im Alltag oft bereits innerhalb von 5 Tagen möglich
✔ Unterstützung ab Pflegegrad 1
✔ Abrechnung über die Pflegekasse
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen im Alltag spürbar zu entlasten.
Unsere Unterstützung im Alltag!
Wir bieten praktische Hilfe und persönliche Betreuung im gesamten Kreis Heinsberg, zum Beispiel bei:
Hauswirtschaft
Reinigung des Wohnbereichs
Wäsche waschen
Bett beziehen
Gardinen waschen
kochen und backen
Pflege von Haustieren
Pflanzen Garten, Hof und Außenbereich.
Botengänge
alltägliche Einkäufe
Medikamente abholen
Post holen und abgeben
Dokumente übergeben
sonstige Erledigungen
Betreuung
Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen
gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge
Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten
Entlastung von Angehörigen.
Was Sie wissen sollten!
Übersicht über Leistungen, die bei der Krankenkasse abrechnungsfähig sind.
Gemäß § 45a SGB XI sind wir als anerkannter Leistungserbringer eingetragen und rechnen unsere Leistungen direkt mit der Kranken- oder Pflegeversicherung ab. Dabei bieten wir unsere Dienstleistungen nicht nur Versicherten, sondern auch Privatpersonen an. Unser Angebot gilt ab Pflegegrad 1, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Unser Fokus liegt darauf, individuelle Unterstützung bedarfsgerecht anzubieten und eine optimale Betreuung sicherzustellen.
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI Jeder Person ab Pflegegrad 1 steht ein monatliches Budget von 131,00 Euro zu, ohne dass eine Genehmigung oder Antragstellung erforderlich ist. Nicht genutzte Guthaben können problemlos in den nächsten Monat übertragen werden |
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und im Krankheitsfall nach §38 SGB V Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst die Haushaltsarbeiten erledigen können, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Bitte stellen Sie den Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe. Ihr Arzt kann Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe ausstellen. |
Umwandlung der Pflegesachleistungen Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% des maximalen Pflegesachleistungsbetrags einfach umwandeln. Wenn der Entlastungsbetrag von 131,00 Euro bereits genutzt wurde, kann der Umwandlungsanspruch für zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden (§ 45a Absatz 4 SGB XI). |
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege "Neuregelung ab 1. Juli 2025" Die bisher in den § 39 und 42 SGB XI separat vorgesehenen Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) im neuen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539,00 Euro zusammengeführt. Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist. Um gleiche Bedingungen zu schaffen, werden die Voraussetzungen der Verhinderungspflege an die der Kurzzeitpflege angeglichen. Das bedeutet, die Voraussetzung von mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt. Sie kann also unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 für Ersatzpflegeleistungen genutzt werden. Verhinderungspflege kann nun auch für bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden, statt wie bislang nur für sechs Wochen. Außerdem wird das hälftige Pflegegeld während bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt, statt wie bisher für höchstens sechs Wochen. |
Wir sind im gesamten Kreis Heinsberg für Sie da. Jetzt unverbindlich anfragen Schreiben Sie uns per E-Mail an: kontakt@alltagshilfe-alltagsbetreuer.de Wir melden uns schnell zurück und prüfen direkt, welche Unterstützung für Sie möglich ist. Gerne auch direkt telefonisch Kontakt aufnehmen, täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr sind wir erreichbar- auch Samstag/Sonntag! Ihr Ansprechpartner: Manfred Beaumart 015253118991 Inhaber: Michael Blum 01795949017 | Kostenlose Pflegebox! Sie haben einen Pflegegrad? Pflegebox im Wert von bis zu 42€ kostenlos, monatlich geliefert. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch mit der Pflegebox, ganz nach Ihren Bedürfnissen. |
Besucheranzahl seit Juli 2025

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