Alltagshilfe & Alltagsbetreuung im Kreis Heinsberg - Betreuungsdienst Michael Blum

WILLKOMMEN BEIM BETREUUNGSDIENST MICHAEL BLUM

Der Betreuungsdienst Michael Blum unterstützt Menschen im Alltag, damit sie möglichst lange selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben können. Unsere Alltagshilfe und Alltagsbetreuung ab Pflegegrad 1 richtet sich an Senioren und pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Haushalt, bei Einkäufen, bei Terminen oder im täglichen Leben benötigen- schnell, zuverlässig und über die Pflegekasse abrechenbar.

Mit unserem flexiblen und engagierten Team an Ihrer Seite sind wir Ihre erste Anlaufstelle für qualitativ hochwertige Unterstützung im Alltag. Wir helfen dort, wo Hilfe gebraucht wird – zuverlässig, freundlich und mit festen Ansprechpartnern.

Unser Versprechen!

Wir legen großen Wert auf Verlässlichkeit und feste Termine.

✔ Erstgespräch innerhalb von 24 Stunden
✔ Hilfe im Alltag oft bereits innerhalb von 5 Tagen möglich
✔ Unterstützung ab Pflegegrad 1
✔ Abrechnung über die Pflegekasse

Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen im Alltag spürbar zu entlasten.

Unsere Unterstützung im Alltag!

Wir bieten praktische Hilfe und persönliche Betreuung im gesamten Kreis Heinsberg, zum Beispiel bei:

Hauswirtschaft 

Alltagshilfe mit Reinigungsmitteln – Unterstützung im Haushalt im Kreis Heinsberg

Reinigung des Wohnbereichs

Wäsche waschen

Bett beziehen

Gardinen waschen

kochen und backen

Pflege von Haustieren

 Pflanzen Garten, Hof und Außenbereich.

Botengänge

Ein Einkaufswagen, vollgepackt mit frischen Lebensmitteln und anderen Essentials, wartet darauf, den Haushalt zu versorgen. Die Alltagshelfer haben sich um alles gekümmert, um sicherzustellen, dass die Menschen, die sie betreuen, alles haben, was sie brauchen, um sich wohl zu fühlen.

alltägliche Einkäufe

Medikamente abholen

Post holen und abgeben

Dokumente übergeben

sonstige Erledigungen


 


 Betreuung

Eine Alltagsbetreuerin und eine ältere Dame, die an einem Stock geht, unternehmen gemeinsam einen Spaziergang durch den Park. Die Betreuerin hält die Dame fest und unterstützt sie, aber es sieht eher aus wie ein gemeinsamer Ausflug von zwei Menschen, die sich nahe stehen, als wie eine Betreuungssituation. Die beiden Frauen teilen einen Moment der Verbundenheit und des Vertrauens, während sie durch den Park gehen.

Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen

 gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge

Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten

Entlastung von Angehörigen.

Was Sie wissen sollten! 

Übersicht über Leistungen, die bei der Krankenkasse abrechnungsfähig sind. 

Gemäß § 45a SGB XI sind wir als anerkannter Leistungserbringer eingetragen und rechnen unsere Leistungen direkt mit der Kranken- oder Pflegeversicherung ab. Dabei bieten wir unsere Dienstleistungen nicht nur Versicherten, sondern auch Privatpersonen an. Unser Angebot gilt ab Pflegegrad 1, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Unser Fokus liegt darauf, individuelle Unterstützung bedarfsgerecht anzubieten und eine optimale Betreuung sicherzustellen.

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Jeder Person ab Pflegegrad 1 steht ein monatliches Budget von 131,00 Euro zu, ohne dass eine Genehmigung oder Antragstellung erforderlich ist. Nicht genutzte Guthaben können problemlos in den nächsten Monat übertragen werden

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und im Krankheitsfall nach §38 SGB V

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst die Haushaltsarbeiten erledigen können, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Bitte stellen Sie den Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe. Ihr Arzt kann Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe ausstellen.

Umwandlung der Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% des maximalen Pflegesachleistungsbetrags einfach umwandeln. Wenn der Entlastungsbetrag von 131,00 Euro bereits genutzt wurde, kann der Umwandlungsanspruch für zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden (§ 45a Absatz 4 SGB XI).

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege  "Neuregelung ab 1. Juli 2025"

Die bisher in den § 39 und 42 SGB XI separat vorgesehenen Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) im neuen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539,00 Euro zusammengeführt. Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist. Um gleiche Bedingungen zu schaffen, werden die Voraussetzungen der Verhinderungspflege an die der Kurzzeitpflege angeglichen. Das bedeutet, die Voraussetzung von mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt. Sie kann also unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 für Ersatzpflegeleistungen genutzt werden. Verhinderungspflege kann nun auch für bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden, statt wie bislang nur für sechs Wochen. Außerdem wird das hälftige Pflegegeld während bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt, statt wie bisher für höchstens sechs Wochen.

 

Wir sind im gesamten Kreis Heinsberg für Sie da.
Unter anderem in Heinsberg, Wassenberg, Wegberg, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.

Jetzt unverbindlich anfragen

Schreiben Sie uns per E-Mail an: kontakt@alltagshilfe-alltagsbetreuer.de

Wir melden uns schnell zurück und prüfen direkt, welche Unterstützung für Sie möglich ist.

Gerne auch direkt telefonisch Kontakt aufnehmen, täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr sind wir erreichbar- auch Samstag/Sonntag!

Ihr Ansprechpartner: 

Manfred Beaumart 015253118991

Inhaber: Michael Blum 01795949017 





Alltagshilfe unterstützt Senior bei Gartenarbeit im Garten – Betreuung und Hilfe im Haushalt und Garten im Kreis Heinsberg


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